Partner


Partner und Sponsoren sind für eine Motorsportkarriere unabdingbar und darum möchte ich mich hier ganz speziell bei meinem derzeitigen Sponsor und Förderer bedanken:

HEDI Textilservice und Färberei GmbH

Am Luftschacht 3
D-45886 Gelsenkirchen
Telefon: +49 (0)209 2 28 51
Telefax: +49 (0)209 2 69 07
E-Mail: info /at/ hedi-faerberei.de
Web: www.hedi-faerberei.de

Gesundheitszentrum Bochum Wattenscheid GmbH GZB

Alter Markt 1
D-44866 Bochum
Telefon: +49 (0) 23 27 96 04 99
E-Mail: info /at/ gzbw.de
Web: www.gzbw.de


Natürlich möchte ich aber auch Sie mit meiner Internet- Präsentation als Werbepartner für meinen zukünftigen Weg im Motorsport gewinnen, denn der Motorsport ist sicherlich eine der faszinierendsten Sportarten überhaupt.

Mit den Erfolgen von Michael Schumacher hat sich der Automobilsport auch in Deutschland zu einer Top Sportart entwickelt. Der Kartsport gilt nicht erst seit Michael und Ralf Schumacher, Nick Heidfeld oder Timo Glock als Talentschmiede für den Motorsportnachwuchs. Aber nur die besten der "jungen Wilden" werden es schaffen, ihren Traum von einer Karriere im Motorsport zu realisieren.

Meine bisherigen Erfolge und der feste Wille, einmal in einem Tourenwagen- Cockpit bei der DTM zu sitzen, sind gute Voraussetzungen für den langen, harten Weg in die Königsklasse des Motorsports.

Allerdings ist eine erfolgreiche Karriere im Motorsport nur bedingt eine Frage des nötigen Talentes - eine große Rolle spielt auch die Zusammenarbeit mit den richtigen Partnern. Nutzen daher auch Sie den ungebrochenen "Motorsport- Boom" in Deutschland und präsentieren Sie sich und Ihre Produkte oder Dienstleistungen in einem dynamischen und äußerst attraktiven Umfeld.

Sponsoring-Ausgaben sind steuerlich abzugsfähig:

Das Bundesfinanzministerium hat sich erneut mit der Frage befaßt, wann Sponsoring-Leistungen steuerlich abzugsfähig sind. Die wichtigsten Aussagen lauten:

Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor
- wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen erstrebt oder
- für Produkte seines Unternehmens werben will.

Das ist insbesondere der Fall, wenn der Empfänger der Leistungen auf das Unternehmen oder auf Produkte des Sponsors werbewirksam hinweist (zum Beispiel auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf von ihm benutzten Fahrzeugen oder anderen Gegenständen). Die Berichterstattung in Zeitungen, Rundfunk oder Fernsehen kann einen wirtschaftlichen Vorteil des Sponsors begründen, insbesondere wenn sie in seine Öffentlichkeitsarbeit eingebunden ist oder der Sponsor an Pressekonferenzen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen des Empfängers mitwirken und eigene Erklärungen über sein Unternehmen oder seine Produkte abgeben kann. Wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen des Sponsors können auch dadurch erreicht werden, daß der Sponsor durch Verwendung des Namens, von Emblemen oder Logos des Empfängers oder in anderer Weise öffentlichkeitswirksam auf seine Leistungen aufmerksam macht.

Urteil - Az: IV B 2 - 118/97, BStBl 1997 I, 726